Hausaufgabenkonzept

(Beschluss der Schulkonferenz vom 27.06.2016)

1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Sie dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden, sowie zur Vorbereitung neuer Aufgaben, die im Unterricht zu lösen sind.

2. Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und führen wieder zu ihm zurück. Sie berücksichtigen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und können von ihnen prinzipiell ohne fremde Hilfe gelöst werden. In der Sekundarstufe I werden Hausaufgaben nicht zensiert, sondern regelmäßig überprüft und gewürdigt: Mithilfe verschiedener Formen der Ergebniskontrolle (Plenum, Partnerarbeit, Selbstkontrolle z. B. durch Lösungsblätter, stichpunktartige Heftkorrektur, Einzelgespräche) werden Hausaufgaben in geeignete Phasen des Unterrichts aufgenommen, um Rückmeldungen zu geben und Probleme zu erkennen.

3. Die maßgeblich am Schulleben beteiligten Gruppen – Schüler, Lehrer und Eltern – bemühen sich um einen angemessenen und vernünftigen Umgang mit Hausaufgaben angesichts der veränderten Rahmenbedingungen infolge der Schulzeitverkürzung (G8).

4. Sekundarstufe I

4.1 Lehrerinnen und Lehrer

erteilen Hausaufgaben, die inhaltlich und methodisch in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unterstützen.
vermitteln die Vorteile einer regelmäßigen Erledigung von Hausaufgaben und erläutern ggf. den Nutzen des jeweiligen Aufgabenformats für den individuellen Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler.
planen ausreichend Zeit ein, um die Aufgaben in Ruhe zu stellen und ggf. Rückfragen beantworten zu können, damit die Hausaufgaben von den Schülerinnen und Schülern selbstständig gelöst werden können.
schreiben die Aufgaben besonders bei Lerngruppen der unteren Jahrgangsstufen an die Hausaufgabentafel bzw. an die Tafel.
tragen die Aufgaben an dem Tag in das Klassenbuch ein, für den die Aufgaben zu erledigen sind.
Informieren spätestens nach drei bis vier nichterledigten Hausaufgaben die Eltern.
nutzen Spielräume und berücksichtigen, dass nicht aus jeder Unterrichtsstunde Hausaufgaben erwachsen müssen.
stellen auch längerfristige und differenzierte Aufgaben, wobei sich die Differenzierung auf verschiedene Anforderungsniveaus oder auch auf den Umfang der Aufgaben beziehen kann.
stellen angesichts des großen Einzugsbereichs unserer Schule keine Gruppenarbeiten als Hausaufgabe, um zusätzliche Organisationsaufgaben und Fahrdienste für Eltern zu vermeiden.
stellen gemeinsam sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen und dass die Hausaufgaben so bemessen sind, dass sie bezogen auf den einzelnen Tag in 60 Minuten (Klassen 5 bis 7) bzw. 75 Minuten (Klassen und 8 und 9) zu erledigen sind.
verständigen sich in den Fachkonferenzen auf fachspezifische Regelungen.
loben die Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben regelmäßig gut anfertigen.
dokumentieren nicht gemachte Hausaufgaben. Falls Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt werden, teilen die Fachlehrkraft oder die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dies den Eltern mit.
thematisieren besonders in der Erprobungsstufe den Umgang mit Hausaufgaben und zeigen den Schülerinnen und Schülern Strategien für eine erfolgreiche und effiziente Erledigung der Aufgaben auf. Besondere Verantwortung hierfür trägt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer. („Lernen lernen“)

Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer hilft besonders in den jüngeren Jahrgängen bei der Festlegung der Verantwortlichkeiten, welcher Mitschüler im Krankheitsfall für wen Ansprechpartner ist und die Aufgaben aus dem Unterricht mitnimmt.

Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer informiert die Eltern zu Beginn des Schuljahres über das Hausaufgabenkonzept.

4.2 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I

notieren alle Aufgaben in ihrem Hausaufgabenheft.
arbeiten zu Hause an einem geeigneten Platz.
bearbeiten alle Aufgaben sorgfältig, vollständig und in angemessener äußerer Form.
nutzen die Hausaufgaben bewusst zur Selbstkontrolle, zum Training und zur Vorbereitung auf den weiteren Unterricht.
wirken bei der Besprechung von Hausaufgaben aktiv mit und reflektieren den eigenen Lernstand.
weisen bei Problemen wenigstens Lösungsversuche vor, schreiben auf, worin die Schwierigkeiten liegen, falls sie Hausaufgaben nicht vollständig lösen können, und stellen ihre Fragen im Unterricht.
erkundigen sich bei Fehlzeiten selbstständig bei den Mitschülern (Ansprechpartnern) nach den in dieser Zeit gestellten Aufgaben und arbeiten diese nach.
teilen es der Lehrkraft zu Beginn der Stunde mit, wenn sie die Hausaufgaben vergessen haben, und zeigen diese unaufgefordert zu Beginn der folgenden Stunde.
entwickeln mithilfe der Lehrkräfte und Eltern Strategien für eine erfolgreiche und effiziente Erledigung der Hausaufgaben.

4.3 Eltern

helfen ihren Kindern dabei, Hausaufgaben in einen geregelten Tagesrhythmus einzubetten, der genügend Freizeit vorsieht.
unterstützen ihre Kinder darin, dass diese ihre Hausaufgaben an einem geeigneten und ruhigen Platz ohne Ablenkungen erledigen können.
unterstützen die Selbstständigkeit der Kinder.
zeigen Interesse, Zuwendung und Unterstützung vor allem im Sinne des Ermutigens. Sie motivieren z. B. durch Lob für die vollständige und saubere Erledigung der Hausaufgaben sowie für die Ausdauer bei den Hausaufgaben.
unterstützen ggf. zu Beginn der Erprobungsstufe beim abendlichen Packen der Schultasche.
geben der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Rückmeldung, falls ihre Kinder bei der Bearbeitung der Hausaufgaben den vorgesehenen Zeitrahmen wiederholt überschreiten.
wirken bei wiederholter Nichtanfertigung von Hausaufgaben an einer positiven Verhaltensänderung ihres Kindes mit.

5. Sekundarstufe II

Die Schülerinnen und Schüler haben durch den vermehrten Nachmittagsunterricht infolge der Schulzeitverkürzung deutlich weniger Zeit, Hausaufgaben zu erledigen.

5.1 Lehrerinnen und Lehrer reagieren darauf zum Beispiel, indem sie

Übungsphasen in den Unterricht integrieren
ggf. auf besondere Belastungen wie Klausuren, Prüfungen und Referate in anderen Fächern oder die Facharbeit Rücksicht nehmen.
ggf. längerfristige Aufgaben stellen.
vermehrt differenzierte Aufgaben stellen (klare Festlegung, wer welche Aufgaben bis wann zu erledigen hat).

5.2 Schülerinnen und Schüler

beachten sinngemäß die unter Ziffer 4.2 genannten Grundsätze.
informieren die Kurslehrkraft, falls sie durch Referate, Vorbereitungen auf Klausuren und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.

5.3 Eltern

unterstützen ihre Kinder aktiv bei der Bewältigung ihrer Aufgaben.

6. Hausaufgabenbetreuung

Für die Klassen 5 bis 8 bietet unsere Schule an vier Nachmittagen ein verlässliches Betreuungsangebot an. Dies umfasst eine gemeinsame Mittagspause, Möglichkeiten zur „aktiven Entspannung“ (z. B. durch Sport und Spiel) und die anschließende Hausaufgabenbetreuung. Hier werden unsere Schülerinnen und Schüler in Gruppen von drei bis vier Mädchen und Jungen in der Anfertigung ihrer Hausaufgaben von ausgebildeten Betreuern der Jahrgangsstufe 9 unterstützt. Zu deren Aufgaben gehört es,

auf die sorgfältige Führung eines Hausaufgabenheftes zu achten,
regelmäßig Mappen und Hefte auf Ordentlichkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren,
alte und neue Vokabeln abzufragen,
Vorbereitungen auf Klassenarbeiten mit den zu betreuenden Schüler/innen zu planen und durchzuführen,
die angefertigten Hausaufgaben auf Sorgfalt und sprachliche Richtigkeit zu überprüfen,
Unterrichtsinhalte zu wiederholen sowie Basisfertigkeiten, wie z. B. Bruchrechnen oder Zeichensetzung, zu üben.

Die Hausaufgabenbetreuung wird von einer Lehrkraft unterstützt.

7. Dieses Konzept basiert auf dem Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 05.05.2015.